Erste unentgeltliche Auskunft

Das Problem:

Sie wollen wissen, ob ich Ihnen bei der Lösung Ihres Problems helfen kann? Sie haben eine Frage, die Sie schon immer beantwortet haben wollten?

 

Beachten Sie bitte:

  1. Durch ein Mail an mich werden keine Fristen und Termine gewahrt; in solchen Sachen müssen Sie selbst handeln oder einen Auftrag Sie (kostenpflichtig) zu vertreten erteilen. Dazu ist aber unbedingt ein persönliches Gespräch erforderlich; vor einem solchen (allenfalls per Telefon) kann und will ich keine Aufträge zur Vertretung annehmen. Ausnahmen mache ich nur bei Klienten, die ich längere Zeit hindurch kenne und die vorübergehend nicht persönlich erreichbar sind.
  2. Ihre Angaben werden - selbstverständlich - vertraulich behandelt. Beachten Sie aber, dass das Medium Internet nicht die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht garantiert. Wirklich heikle Sachen sollten nur persönlich besprochen werden. Auf Wunsch erhalten Sie die Antwort per Post (Bitte Adresse angeben). Zwecks Vermeidung einer allfälligen Doppelvertretung bitte ich Sie Ihren Vor- und Nachnamen, sowie Ihr Geburtsdatum anzugeben.
  3. Die Antwort kann nur so gut sein, wie die Information; ist diese ungenau oder nicht vollständig, kann sie auch unrichtig oder für Sie von Nachteil sein; viele Antworten geben auch meine Erfahrung wieder: Rechtssachen sind nicht nur aus der Warte von Gesetz und Judikatur, sondern auch der Beweislage, der Wirtschaftlichkeit, der persönlichen Bereitschaft, Kosten und Mühen auf sich zu nehmen und der Fähigkeit, ein Verfahren auch seelisch auszuhalten und unbeschadet zu überstehen zu sehen. Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied! Wählen Sie Ihre Berater nicht danach aus, wer Ihnen die Antwort gibt, die Sie am liebsten hören (so verständlich das auch ist), sondern danach, ob Sie genügend Vertrauen entwickeln, die Sache mit Ihrem Rechtsfreund durchzuziehen.
  4. Um Missbrauch auszuschließen, gehe ich (ohne Kostenberechnung) nur auf E-Mails ein, die nicht länger als eine A4-Seite (in Normaldruck) sind; Aufträge, die über bloße Beurteilung der Sach- und Rechtslage, insbesondere zur Klärung der Frage ob und bejahendenfalls was ich für Sie tun kann, hinausgehen, sind kostenpflichtig, also beispielsweise der Wunsch nach einem Grundbuch- oder Firmenbuchauszug, das Abfassen von Schreiben, Eingaben oder Verträge (bzw. deren Überprüfung) oder die Übernahme der Vertretung in Gerichts- oder Behördenverfahren, Einsichtnahme in Register und Akten u.ä. Kostenlos kann nur der Erstkontakt sein und zwar solange bis feststeht, ob und was konkret durch mich zu machen ist. Im Einzelfall behalte ich mir - ohne Angaben von Gründen - die Ablehnung einer Auskunftserteilung vor.